Beschwerdebegründung

Die Beschwerdebegründung ist ein zentraler Bestandteil der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammer. Sie wird vor dem Oberlandesgericht (OLG) eingereicht und ist gemäß § 172 Abs. 2 GWB erforderlich.

Inhaltliche Anforderungen

Die Beschwerdebegründung muss deutlich machen, inwiefern die Entscheidung der Vergabekammer angefochten wird und warum eine andere Entscheidung erwünscht ist. Sie soll die wesentlichen Tatsachen und Beweismittel aufführen, die die Grundlage für die Beschwerde darstellen. Es ist nicht zwingend erforderlich, eine umfangreiche Begründung vorzulegen, solange das Ziel der Beschwerde klar ersichtlich ist. Eine Bezugnahme auf einen bereits bei der Vergabekammer gestellten Antrag ist unter der Voraussetzung seiner hinreichenden Bestimmtheit ebenfalls möglich.

Formale Erfordernisse

Die Einreichung der sofortigen Beschwerde samt Begründung bedarf der Mitwirkung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts. Alle am Verfahren beteiligten Parteien müssen über die Beschwerde informiert werden.

Berechtigung zur Einreichung

Das Recht, eine Beschwerdebegründung einzureichen, haben sowohl die antragstellende Partei – in der Regel ein Bieter oder eine Bieterin – als auch die Antragsgegnerin oder der Antragsgegner, also die Vergabestelle.

Bedeutung der Beschwerdebegründung

Die Beschwerdebegründung spielt eine wesentliche Rolle im Prozess der sofortigen Beschwerde, da sie dem OLG ermöglicht, die Gründe für die Anfechtung der Entscheidung der Vergabekammer zu verstehen und zu bewerten. Sie trägt dazu bei, dass das Gericht eine fundierte Entscheidung über die Beschwerde treffen kann.