Beschränkte Ausschreibung
Eine beschränkte Ausschreibung ist ein Vergabeverfahren, bei dem nur eine begrenzte Anzahl von Bieterinnen und Bietern zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Dieses Verfahren findet Anwendung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und dient dazu, den Kreis der potenziellen Auftragnehmer gezielt einzugrenzen.
Grundlagen der beschränkten Ausschreibung
Nach § 3 Abs. 2 VOB/A können öffentliche Auftraggeber eine beschränkte Ausschreibung durchführen, wenn dies durch die spezifischen Anforderungen des Auftrags gerechtfertigt ist. Im Unterschied zu öffentlichen Ausschreibungen, die einen weitreichenden Teilnehmerkreis zulassen, ermöglicht die beschränkte Ausschreibung eine gezielte Auswahl von Unternehmen, die aufgrund ihrer Qualifikationen und Kapazitäten besonders geeignet sind.
Teilnahmewettbewerb und Wertgrenzen
Eine beschränkte Ausschreibung kann mit oder ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb erfolgen. Die Durchführung mit Teilnahmewettbewerb ist insbesondere dann vorgesehen, wenn die Vergabestelle nicht über ausreichende Kenntnisse potenziell geeigneter Unternehmen verfügt. Bei der beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb fordert der Auftraggeber direkt eine Auswahl von Unternehmen zur Angebotsabgabe auf. Dies ist nur unter bestimmten Bedingungen und innerhalb festgelegter Wertgrenzen zulässig.
Ausnahmefälle und Anwendungsbereiche
Die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ist insbesondere in Ausnahmefällen zulässig, etwa wenn eine öffentliche Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis erbracht hat oder unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde. Typische Anwendungsbereiche sind Bauleistungen oder spezialisierte Dienstleistungen, die besondere Fähigkeiten oder Ressourcen erfordern.
Besonderheiten im Vergabeprozess
Bei der Durchführung einer beschränkten Ausschreibung muss der Auftraggeber die Vergaberegeln beachten und die geplante Auftragsvergabe öffentlich bekanntgeben. Interessierte Unternehmen können ihre Teilnahme beantragen und müssen ihre Eignung für den Auftrag nachweisen. Die Vergabestelle wählt dann geeignete Bieter aus und fordert diese zur Angebotsabgabe auf.
Unterschied zur freihändigen Vergabe
Im Vergleich zur freihändigen Vergabe, bei der Verhandlungen über Auftragsbedingungen erlaubt sind, dürfen bei der beschränkten Ausschreibung keine Verhandlungen über die Auftragsinhalte geführt werden. Dies stellt sicher, dass der Wettbewerb unter den Bietern fair und transparent bleibt.