Beschleunigungsvergütung

Eine Beschleunigungsvergütung ist eine Prämie, die ein Auftraggeber an den Auftragnehmer zahlt, wenn eine vertraglich vereinbarte Leistung vor dem festgelegten Fertigstellungstermin erbracht wird. Sie dient als Anreiz für eine beschleunigte Fertigstellung und ist das Gegenstück zu einer Vertragsstrafe bei Verzögerungen.

Details zum Beschaffungsvorgang

Bei Ausschreibungen und Verträgen werden üblicherweise Fristen festgelegt, bis zu denen eine Leistung fertiggestellt sein muss. Wenn die Leistung vorzeitig erbracht wird und dies für den Auftraggeber von erheblichem Vorteil ist, kann eine Beschleunigungsvergütung vertraglich vereinbart werden. Diese Vergütung wird oft in Form einer Prämie pro eingespartem Kalendertag berechnet.

Bestimmung und Zulässigkeit

Die Höhe der Beschleunigungsvergütung orientiert sich am zusätzlichen Nutzen für den Auftraggeber und an den zusätzlichen Kosten, die dem Auftragnehmer für die Beschleunigung entstehen. Im Vergaberecht sind Beschleunigungsvergütungen unter bestimmten Bedingungen zulässig. Laut § 9a VOB/A sind sie auf nationaler Ebene erlaubt, wenn die vorzeitige Fertigstellung erhebliche Vorteile bietet. Ähnliche Regelungen gelten für EU-weite Ausschreibungen und verteidigungs- oder sicherheitsspezifische Baumaßnahmen.

Anwendungsbereiche

Beschleunigungsvergütungen werden besonders häufig im Tiefbau und Straßenbau eingesetzt, wo eine frühzeitige Fertigstellung oft erhebliche Vorteile, insbesondere bei stark belasteten Straßenabschnitten, mit sich bringt. Im Hochbau kommen solche Vereinbarungen seltener vor.

Voraussetzungen im Straßenbau

Im Straßenbau sind Beschleunigungsvergütungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, wie etwa bei knapp bemessenen Fristen für Verkehrsbeschränkungen und der Vorgabe einer maximalen Bauzeit. Die Berechnung der Vergütung erfolgt anhand der Differenz zwischen den vorgegebenen und tatsächlichen Kalendertagen der Verkehrsbeschränkung, multipliziert mit den vereinbarten Nutzungsausfallkosten pro Tag. Bei der Feststellung von Mängeln bei der Abnahme werden die für die Mängelbeseitigung benötigten Tage bei der Berechnung der Beschleunigungsvergütung berücksichtigt.