Beschafferprofil

Ein Beschafferprofil ist ein digitales Profil, das von öffentlichen Auftraggebern im Internet eingerichtet wird. Es enthält wesentliche Informationen zu geplanten, laufenden oder bereits abgeschlossenen Vergabeverfahren. Dieses Profil dient als zentrale Informationsquelle für potenzielle Bieter.

Inhalt und Zweck

Das Beschafferprofil bietet umfassende Informationen über Vergabeverfahren. Dazu gehören Vorinformationen, Details zu aktuellen und geplanten Ausschreibungen sowie Angaben zu bereits vergebenen Aufträgen. Darüber hinaus beinhaltet es wichtige Kontaktdaten wie Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Faxnummern der Auftraggeber. Das Ziel eines solchen Profils ist es, Transparenz zu schaffen und Bietern laufend aktualisierte Informationen zu Aufträgen zu bieten.

Unterschiede je nach Vergabeart
  • VOB-Profil: Für Bauleistungen beinhaltet dieses Profil Kontaktinformationen, Angaben zu Ausschreibungen sowie Informationen zu geplanten, vergebenen oder aufgehobenen Verträgen.
  • VOL-Profil: Dieses Profil fokussiert sich auf Dienstleistungen und Lieferaufträge und enthält ähnliche Informationen wie das VOB-Profil.
Rechtlicher Rahmen

Die Einrichtung eines Beschafferprofils ist in den Paragraphen § 37 Abs. 4 VgV und § 35 Abs. 4 SektVO geregelt. Diese Vorschriften geben Auftraggebern die Freiheit, die Inhalte ihres Profils nach Ermessen zu gestalten.

Beschafferprofil in der Praxis

Beispielsweise kann ein Beschafferprofil einer Stadt Informationen zu Kontaktdaten der ausschreibenden Ämter, zu beabsichtigten und vergebenen Aufträgen sowie zu aufgehobenen Verfahren enthalten. Dieses Profil dient als zentrale Anlaufstelle für alle relevanten Informationen rund um die Vergabe.

Nutzung und Veröffentlichung

Öffentliche Auftraggeber können ihr Beschafferprofil auf der eigenen Internetseite oder auf anderen geeigneten Plattformen einrichten. Die Inhalte des Profils sollen den potenziellen Bietern einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu allen notwendigen Informationen bieten.