Berichtigung

Eine Berichtigung in einem Vergabeverfahren ist der Prozess der Korrektur fehlerhafter, mehrdeutiger oder unklarer Informationen, die in einer Ausschreibungsbekanntmachung veröffentlicht wurden. Dieses Verfahren ist insbesondere bei EU-weiten Ausschreibungen von Bedeutung, wo spezifische EU-Formulare für die Korrektur eingesetzt werden müssen.

Detaillierte Beschreibung

Die Berichtigung wird erforderlich, wenn im Rahmen von EU-weiten Vergabebekanntmachungen Fehler oder Unklarheiten auftreten. Diese werden als Vergabeverstöße betrachtet und müssen durch eine Änderungsbekanntmachung oder Berichtigungsbekanntmachung im selben Medium korrigiert werden, in dem sie ursprünglich veröffentlicht wurden.

Rechtliche Grundlagen

Das Bundesvergabegesetz (BVergG) legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Berichtigung fest, einschließlich der Rechte, Pflichten und Fristen der beteiligten Parteien. Im Rahmen des BVergG besteht die Möglichkeit, bestimmte Entscheidungen im Nachprüfungsverfahren anzufechten.

Präklusionsfristen

Ausschreibungsmängel, die nicht innerhalb der festgelegten Fristen beanstandet werden, können später nicht mehr angefochten werden. Für Bieter ist es daher wichtig, bei Bekanntwerden von Mängeln umgehend entsprechende Schritte einzuleiten.

Formale Anforderungen bei Berichtigungen

Bei der Durchführung von Berichtigungen sind spezifische formelle Anforderungen zu berücksichtigen, die im EU-Formular im Anhang XI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1986 festgelegt sind. Dieses Formular enthält Hinweise zur Vorgehensweise bei wesentlichen Änderungen der Ausschreibung.

Angaben in der ursprünglichen Bekanntmachung und Änderungen

Der Bekanntmachungstext muss genaue Angaben zum Auftraggeber und zum Auftragsgegenstand enthalten. Im Falle einer Berichtigung müssen die Änderungen klar und präzise dargelegt werden, wobei der ursprüngliche und der berichtigte Text gegenübergestellt werden.

Rechtsschutz für Bieter

Bieter haben die Möglichkeit, einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Behörde einzureichen, falls sie fehlerhafte oder mehrdeutige Informationen in der Ausschreibung entdecken. Diese Möglichkeit ist jedoch an bestimmte Fristen gebunden.

Fristen und Berichtigungsersuchen

Für die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gelten bestimmte Fristen, die im BVergG geregelt sind. Bieter sollten auch erwägen, zunächst ein Berichtigungsersuchen direkt an den Auftraggeber zu richten, um die Mängel in der Ausschreibung anzusprechen.

Pflichten des Auftraggebers

Auftraggeber sind verpflichtet, die Ausschreibungsunterlagen zu berichtigen, wenn sie fehlerhaft sind und die Berichtigungsmitteilung eines Bieters fristgerecht eingeht. In Fällen, in denen die Berichtigung einen wesentlichen Einfluss auf die Angebotserstellung hat, ist eine Verlängerung der Angebotsfrist erforderlich.