Bedarfsposition

Eine Bedarfsposition, auch als Eventualposition bekannt, ist eine Leistung im Leistungsverzeichnis, die unter Vorbehalt steht und nur bei Bedarf zur Ausführung kommt. Der Umfang dieser Leistungen wird vom Auftraggeber im Vorfeld geschätzt, um den Bietern eine realistische Kalkulationsgrundlage zu bieten.

Anwendung und Regelungen

Bedarfspositionen werden häufig für Leistungen angesetzt, die sich im Verlauf des Projektes als notwendig erweisen könnten. Sie sind besonders relevant, wenn der Umfang einer Leistung oder ihre Notwendigkeit im Voraus nicht eindeutig bestimmbar ist. Die Aufnahme dieser Positionen in das Leistungsverzeichnis erfolgt meist nach den VOB-Richtlinien (Vergabehandbuch Bayern) Nr. 4 zu § 9 VOB/A oder nach den Empfehlungen des VOB-Ausschusses.

Besonderheiten
  • Mit GB und ohne GB: Bedarfspositionen können im Leistungsverzeichnis mit oder ohne Gesamtbetrag (GB) angegeben werden. "Mit GB" bedeutet, dass sowohl der Einheitspreis als auch der Gesamtbetrag anzugeben sind. Bei Positionen ohne GB wird lediglich der Einheitspreis vermerkt.
  • Vergaberechtliche Rahmenbedingungen: Im deutschen Vergaberecht variiert die Handhabung von Bedarfspositionen. Während in der VgV keine spezifische Regelung zu finden ist, enthält die VOB ausdrückliche Vorgaben zu ihrer Anwendung.
Einschränkungen und Voraussetzungen

Bedarfspositionen sind nur in engen Grenzen zulässig. Sie müssen in der Leistungsbeschreibung klar gekennzeichnet sein und dürfen nur einen untergeordneten Teil des Auftragswertes ausmachen – in der Regel nicht mehr als 10 bis 15 Prozent des Gesamtwertes. Die Verwendung von Bedarfspositionen soll Mängel in der Vorbereitung des Vergabeverfahrens nicht ausgleichen und ist nur gestattet, wenn der tatsächliche Bedarf zum Zeitpunkt der Erstellung der Vergabeunterlagen nicht abschließend ermittelbar ist.

Berücksichtigung bei der Angebotswertung

Bei der Wertung von Angeboten müssen Bedarfspositionen berücksichtigt werden. Sie sollen dem Auftraggeber auch in unvorhersehbaren Situationen Preisangebote ermöglichen und dürfen nicht dazu führen, dass ein Angebot aufgrund einer überteuerten Bedarfsposition bevorzugt wird.

Insgesamt dienen Bedarfspositionen dazu, Flexibilität in der Auftragsausführung zu ermöglichen und gleichzeitig eine transparente und realistische Kalkulationsbasis für Bieter zu schaffen. Sie sind ein wichtiges Instrument, um auf unvorhersehbare Anforderungen während eines Projekts reagieren zu können.