Beabsichtigte geplante Ausschreibung

Eine beabsichtigte geplante Ausschreibung, auch als Ex-Ante Ausschreibung bekannt, ist eine Art der Vorankündigung für eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb. Sie ermöglicht Unternehmen, sich vorab über bevorstehende Ausschreibungen zu informieren. Dies gilt insbesondere für Aufträge, deren Wert voraussichtlich über 25.000 Euro liegt.

Anwendung und Rechtlicher Hintergrund

Rechtlich betrachtet wird diese Art der Ausschreibung hauptsächlich in Kontexten angewendet, wo es um beschränkte Ausschreibungen nach VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) geht. Sie ist besonders relevant, wenn das geschätzte Auftragsvolumen die Schwelle von 25.000 Euro netto überschreitet. In einigen Bundesländern ist die Anwendung der Ex-Ante Ausschreibung auch unter der VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen) vorgesehen.

Ziel und Vorteile

Das Hauptziel der Ex-Ante Ausschreibung ist die Förderung von Transparenz und die Prävention von Korruption und Manipulation im Vergabeprozess. Für interessierte Unternehmen bietet sie den Vorteil, dass sie sich im Voraus mit den Vergabebedingungen auseinandersetzen und sich entsprechend auf das Ausschreibungsverfahren vorbereiten können.

Veröffentlichung

Die Ankündigung dieser Ausschreibungen erfolgt üblicherweise auf Internetportalen oder im Beschafferprofil der ausschreibenden Stelle. Der lateinische Begriff "ex ante" (aus vorher) unterstreicht den präventiven Charakter dieser Ausschreibungsart, bei der eine frühere Sichtweise und Vorbereitung ermöglicht wird.

Insgesamt stellt die beabsichtigte geplante Ausschreibung eine wichtige Maßnahme dar, um Fairness und Wettbewerb im Vergabeprozess zu gewährleisten und gleichzeitig den Unternehmen eine bessere Vorbereitungsgrundlage zu bieten.