Beabsichtigte geplante Auftragsvergabe
Die beabsichtigte geplante Auftragsvergabe ist eine Ankündigung von öffentlichen Auftraggebern über eine bevorstehende Auftragsausschreibung im Rahmen von EU-weiten Vergabeverfahren, gemäß § 38 Abs. 1 der Vergabeverordnung (VgV). Diese Ankündigung, bekannt als Vorinformation, informiert potenzielle Bieter frühzeitig über geplante Ausschreibungen.
Zweck
Der Hauptzweck liegt in der Effizienzsteigerung des Vergabeprozesses durch die Verkürzung der Fristen für die Angebotsabgabe und der frühzeitigen Marktinformation über bevorstehende Aufträge.
Veröffentlichung
Die Vorinformation wird entweder im Beschafferprofil des Auftraggebers oder über das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union veröffentlicht.
Strategische Bedeutung
Durch die frühzeitige Bekanntmachung können Bieter sich besser auf die Abgabe von Angeboten vorbereiten, was zu intensiverem Wettbewerb und potenziell besseren Angeboten führt. Es fördert Transparenz und Wettbewerb im Rahmen von EU-Vergabeverfahren.
Anwendungsbereich
Beschränkt auf europaweite Vergabeverfahren, ermöglicht es eine flexiblere und schnellere Durchführung von Beschaffungsprozessen im öffentlichen Sektor.
Vorteile
- Verkürzte Angebotsfristen
- Frühzeitige Marktinvolvierung
- Intensivierung des Wettbewerbs
- Effizienzsteigerung im Vergabeverfahren
Insgesamt dient die beabsichtigte geplante Auftragsvergabe als ein effektives Mittel zur Steigerung der Effizienz und Transparenz in EU-Vergabeverfahren und spielt eine wichtige Rolle in der öffentlichen Beschaffung.