Beabsichtigte beschränkte Ausschreibung
Die beabsichtigte beschränkte Ausschreibung ist eine Ankündigung eines öffentlichen Auftraggebers, in der er geplante beschränkte Ausschreibungen für Aufträge ab einem voraussichtlichen Wert von 25.000 Euro (gemäß § 3 der VOB/A) bekannt gibt. Diese Ankündigungen erfolgen in der Regel auf Internetportalen und in den Beschafferprofilen der Auftraggeber, um die Transparenz der Vergabeverfahren zu gewährleisten.
Die Vergabeverordnung legt fest, dass die Vergabestellen diese Informationen kontinuierlich bereitstellen sollen, wobei der Begriff "fortlaufend" keine fest definierte zeitliche Vorgabe darstellt. Die Absicht dahinter ist, den interessierten Unternehmen ausreichend Zeit zu geben, ihr Interesse an den Ausschreibungen zu zeigen und sich zu bewerben.