Bauvertragsrecht

Das Bauvertragsrecht ist ein rechtlicher Bereich, der die vertraglichen Beziehungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern regelt, die im Zusammenhang mit der Herstellung einer Bauleistung stehen. Es umfasst spezielle Regelungen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert sind und am 1. Januar 2018 in Kraft getreten sind.

Weitere Informationen

Das Bauvertragsrecht wurde durch die Einführung des neuen Bauvertragsrechts am 1. Januar 2018 erheblich überarbeitet. Diese Neuregelungen gelten für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge, während für vorher abgeschlossene Verträge die bisherige Rechtslage weiterhin gilt.

Die wesentlichen Änderungen umfassen unter anderem
Materialmängel

Bei Materialmängeln trägt der Lieferant die Kosten für den Ein- und Ausbau. Das ausführende Unternehmen hat das Recht, Ersatzansprüche gegenüber dem Lieferanten geltend zu machen.

Verbraucherbauvertrag

Erstmals wurde definiert, was ein Verbraucherbauvertrag ist. Dies betrifft Verträge über neue Gebäude sowie erhebliche Umbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Vor Vertragsschluss muss der Unternehmer dem Verbraucher eine detaillierte Baubeschreibung in Textform vorlegen, die wesentliche Informationen über das Bauwerk enthält. Der Verbraucherbauvertrag muss zwingend in Textform geschlossen werden.

Widerrufsrecht

Verbraucher haben ein Widerrufsrecht für Bauverträge und können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Abschlagszahlungen

Die Höhe der Abschlagszahlungen wurde begrenzt. Die maximale Höhe der Abschlagszahlungen beträgt 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung. Bei der ersten Abschlagszahlung muss der Unternehmer dem Verbraucher eine Vertragserfüllungssicherheit, wie z.B. eine Bürgschaft, stellen.

Formale Anforderungen an die Baubeschreibung

Die Baubeschreibung muss verbindliche Angaben zur Bauzeit und zum Zeitpunkt der Fertigstellung enthalten. Ebenso müssen allgemeine Beschreibungen des Neubaus/Umbaus, der Baukonstruktionen aller wesentlichen Gewerke und der angebotenen Leistungen enthalten sein. Die Baubeschreibung wird automatisch Bestandteil des Vertrags, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Das Bauvertragsrecht stellt sicher, dass die Rechte und Pflichten sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer in Bauverträgen klar geregelt sind und bietet Schutz für Verbraucher, die Bauleistungen in Auftrag geben.