Baukonzession

Eine Baukonzession gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) ist ein entgeltlicher Vertrag zwischen einem öffentlichen Auftraggeber oder einer öffentlichen Auftraggeberin und einem Unternehmen, bei dem das Unternehmen mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt wird. Die Gegenleistung für die Bauleistungen kann entweder in Form des Rechts zur Nutzung des Bauwerks oder in Form dieses Nutzungsrechts zuzüglich einer Zahlung bestehen. Im Unterschied zu regulären Bauaufträgen, bei denen eine Vergütung an den Auftragnehmer gezahlt wird, übernimmt bei einer Baukonzession das ausführende Unternehmen das wirtschaftliche Refinanzierungsrisiko.

Weitere Erläuterungen

Baukonzessionen sind in § 105 GWB definiert und unterscheiden sich wesentlich von regulären Bauaufträgen. Bei einer Baukonzession trägt das ausführende Unternehmen das wirtschaftliche Risiko für die Nutzung des Bauwerks, einschließlich des Risikos der vollständigen Refinanzierung und des Auslastungsrisikos. Das bedeutet, dass der Konzessionär das Bauwerk errichtet und betreibt, während er im Gegenzug das Recht erhält, es für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen.

Es können sowohl ein oder mehrere Konzessionsgeber als auch ein oder mehrere Konzessionsnehmer an einer Baukonzession beteiligt sein. Dies ermöglicht komplexe Partnerschaften und Kooperationen in Bauprojekten.

Im Unterschied zu öffentlichen Bauaufträgen, bei denen der Auftragnehmer eine festgelegte Vergütung für die Bauarbeiten erhält, erfolgt die Vergütung bei Baukonzessionen in Form des Nutzungsrechts am Bauwerk oder zusätzlich einer finanziellen Zahlung.

Die Vergabe von Baukonzessionen unterliegt speziellen Regelungen, und sie müssen oberhalb der Schwellenwerte gemäß europäischen Richtlinien europaweit ausgeschrieben werden. In Deutschland erfolgt die Umsetzung dieser Regelungen durch die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), die im Zuge der Vergaberechtsmodernisierung 2016 geschaffen wurde.

Die Vergabe von Baukonzessionen kann auf unterschiedliche Vergabeverfahren zurückgreifen, darunter Verhandlungsverfahren nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Bei der Vergabe müssen der geschätzte Auftragswert und die Anforderungen an die Bauleistungen in der Leistungsbeschreibung festgelegt werden.

Baukonzessionen werden häufig für Projekte eingesetzt, die sowohl den Bau als auch den Betrieb von Infrastrukturen oder Bauwerken umfassen, wie beispielsweise Parkplätze, Tiefgaragen, Freizeiteinrichtungen, Glasfasernetze und Energieversorgungsanlagen.

Insgesamt stellen Baukonzessionen eine interessante Möglichkeit für öffentliche Auftraggeber dar, komplexe Bauprojekte zu realisieren und die damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken auf private Unternehmen zu übertragen.