Bauauftrag

Ein Bauauftrag, definiert in § 103 Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), ist ein Vertragsverhältnis, das die Ausführung oder Planung und Ausführung von Bauleistungen umfasst. Diese Bauleistungen können sowohl Tiefbau- als auch Hochbauarbeiten sein, wobei das Endprodukt eine technische oder wirtschaftliche Funktion erfüllen soll. Der Vertrag wird zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem Unternehmen oder Dienstleister geschlossen.

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) regelt die Bedingungen für öffentliche Bauaufträge. Sie gliedert sich in drei Teile:

  1. VOB/A: Hier sind allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen festgelegt. Diese Bestimmungen gelten für nationale Vergabeverfahren, EU-weite Ausschreibungen und Sektorenauftraggeber (Verkehr, Energie- und Wasserversorgung).
  2. VOB/B: Dieser Teil enthält allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, die eine Anpassung der Werkvertragsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) darstellen.
  3. VOB/C: Sie beinhaltet die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), die auch DIN-Normen umfassen und Vorschriften zur Ausführung verschiedener Gewerke enthalten.
Bauleistungen und ihre Charakteristika

Unter Bauleistungen versteht man gemäß § 1 VOB/A Arbeiten, durch die ein Bauwerk erstellt, instand gehalten, verändert oder beseitigt wird. Diese Leistungen unterscheiden sich von reinen Lieferleistungen, wie z.B. der Beschaffung von Möbeln, da sie direkt am Bauwerk oder am zugehörigen Grundstück erfolgen. Dazu gehören auch die Lieferung und Montage von für das Bauwerk notwendigen maschinellen und elektronischen Anlagen.

Vergabeverfahren und Vertragsabschluss

Die Vergabe eines Bauauftrags umfasst mehrere Schritte. Zunächst erfolgt eine Ausschreibung, auf die hin Unternehmen Angebote einreichen. Diese Angebote werden dann ausgewertet, und der Auftrag wird an das wirtschaftlichste Angebot vergeben. Die VOB dient dabei als rechtliche Grundlage für das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

Auffindbarkeit von Bauaufträgen

Bauaufträge können über verschiedene Online-Plattformen und Ausschreibungsseiten gesucht werden. Diese Plattformen bieten umfangreiche Sammlungen von Bauaufträgen aus dem öffentlichen Dienst, die durch Filter und Kategorien leicht zugänglich sind. Weitere Informationen zu spezifischen Aufträgen sind oft über Formulare oder direkt auf den Webseiten der auftraggebenden Institutionen erhältlich.

Bedeutung im Vergaberecht

Der Bauauftrag ist ein zentraler Begriff im Vergaberecht und bestimmt sich nach den Schwellenwerten der VOB/A. Er umfasst sowohl die Ausführung als auch die Planung und Ausführung von Bauprojekten und ist entscheidend für die rechtliche Gestaltung und Abwicklung von Bauprojekten im öffentlichen Sektor.