Ausschreibungsergebnis

Ein Ausschreibungsergebnis ist eine offizielle Mitteilung des Auftraggebers, in der die eingereichten Angebote verschiedener Bieter nach einer Ausschreibung aufgelistet werden. Diese Mitteilung enthält wichtige Informationen wie die Namen der Mitbieter, die Endbeträge der einzelnen Angebote sowie etwaige Preisnachlässe und Nebenangebote.

Verfahren und Inhalt

Nach dem Ablauf der Angebotsfrist werden die eingegangenen Angebote vom Auftraggeber geöffnet, in der Regel in Anwesenheit von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers. Während dieses Prozesses wird ein Protokoll erstellt, das unter anderem folgende Informationen enthält:

  • Namen und Anschriften aller Bieter.
  • Die Endbeträge der eingereichten Angebote.
  • Gewährte Preisnachlässe ohne Bedingungen.
  • Anzahl der Nebenangebote pro Bieter.
Rechtliche Grundlage und Handhabung

Die Vorgaben für die Erstellung und Übermittlung des Ausschreibungsergebnisses sind in § 14 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) festgelegt. Diese Bestimmungen gewährleisten Transparenz und Fairness im Vergabeprozess, indem sie allen Beteiligten einen Überblick über die Wettbewerbssituation geben.

Zu spät eingereichte Angebote werden in der Regel gesondert aufgeführt. Die Dokumentation des Ausschreibungsergebnisses darf nicht außerhalb des Bieterkreises veröffentlicht werden, um die Vertraulichkeit des Verfahrens zu wahren. Alle Angebote und zugehörigen Unterlagen werden bis zur endgültigen Entscheidung sicher und vertraulich aufbewahrt.

Bedeutung für Bieter

Das Ausschreibungsergebnis bietet den Bietern eine klare Übersicht über die Konkurrenzsituation und ermöglicht eine Einschätzung ihrer eigenen Position im Vergabeverfahren. Es dient als Basis für eventuelle Nachverhandlungen und unterstützt die Entscheidungsfindung des Auftraggebers im Hinblick auf die Vergabe des Auftrags.