Ausschreibungsarten

Ausschreibungsarten im Vergaberecht sind verschiedene Verfahrensweisen, die von öffentlichen Auftraggebern angewandt werden, um Aufträge zu vergeben. Diese Verfahren variieren hinsichtlich ihrer Struktur, der Auswahl des Bieterkreises und des Auftragsvolumens, das entweder oberhalb oder unterhalb der EU-Schwellenwerte liegen kann.

Detaillierte Erklärung der verschiedenen Verfahrensarten

Die Ausschreibungsarten im Vergaberecht lassen sich in einstufige und zweistufige Vergabeverfahren unterteilen. Einstufige Verfahren sind direkter und weniger komplex, während zweistufige Verfahren ausführlichere Bewertungs- und Auswahlprozesse beinhalten.

1. Verfahrensarten oberhalb der EU-Schwellenwerte
  • Offenes Verfahren: Ein Verfahren, bei dem jeder interessierte Bieter ein Angebot abgeben kann.
  • Nicht Offenes Verfahren: Hier werden nur ausgewählte Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert.
  • Verhandlungsverfahren: Hierbei finden direkte Verhandlungen mit einem oder mehreren Bietern statt.
  • Wettbewerblicher Dialog: Dieser Ansatz wird für komplexe Verträge genutzt, bei denen Auftraggeber und Bieter gemeinsam Lösungen entwickeln.
  • Innovationspartnerschaft: Dieses Verfahren wird angewandt, wenn innovative Lösungen oder Produkte benötigt werden.
2. Verfahrensarten unterhalb der EU-Schwellenwerte
  • Öffentliche Ausschreibung: Ein Standardverfahren, bei dem alle interessierten Unternehmen teilnehmen können.
  • Beschränkte Ausschreibung mit/ohne Teilnahmewettbewerb: Ein beschränkter Bieterkreis wird zur Angebotsabgabe aufgefordert.
  • Verhandlungsvergabe mit/ohne Teilnahmewettbewerb: Hierbei wird direkt mit einem oder mehreren Bietern verhandelt.
3. Freihändige Vergabe
  • Für Bauleistungen geregelt in § 3 Nr. 3 VOB/A, ermöglicht diese Form der Vergabe eine direkte Beauftragung ohne formelles Vergabeverfahren.
Zielsetzung und Anwendung

Die Auswahl der geeigneten Ausschreibungsart hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art des Auftrags, seiner Komplexität, dem Wert und den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers. Diese Verfahren gewährleisten Transparenz, Fairness und Effizienz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und tragen dazu bei, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu erzielen.