Ausschreiber
Ein Ausschreiber ist eine Organisation oder Einheit, die im Kontext eines Vergabeverfahrens einen Auftrag für Dienstleistungen, Lieferungen oder Bauarbeiten ausschreibt. Der primäre Zweck einer solchen Ausschreibung ist es, durch den Vertragsabschluss eine bestimmte Leistung gegen Entgelt zu erhalten.
Beschreibung und Arten von Ausschreibern
Der Begriff des Ausschreibers bezieht sich hauptsächlich auf öffentliche Auftraggeber, zu denen insbesondere Gebietskörperschaften, weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die öffentliche Interessen verfolgen, sowie Verbände und subventionierte private Einrichtungen zählen. Öffentliche Auftraggeber sind an spezifische Vorschriften im Vergaberecht gebunden und müssen ihre Aufträge in der Regel öffentlich ausschreiben.
Relevante Verträge für Ausschreiber
Öffentliche Ausschreiber befassen sich vornehmlich mit der Beschaffung von Lieferleistungen, der Ausführung von Bauleistungen und der Erbringung von Dienstleistungen. Der Abschluss dieser Verträge erfolgt entgeltlich, wobei auch geldwerte Leistungen wie die Überlassung von Grundstücken als Entgelt gelten können.
Regulatorische Vorgaben für Ausschreiber
Öffentliche Ausschreiber müssen eine Reihe von gesetzlichen und verordnungsbasierten Regelungen beachten. Dazu gehören das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV), verschiedene Vergabe- und Vertragsordnungen (VOL, VOB/A, UVgO3), SektVO für sektorenspezifische Aufträge und VSVgV für verteidigungs- und sicherheitsspezifische Vergaben. Diese Regelungen zielen darauf ab, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und die effiziente Nutzung öffentlicher Mittel zu sichern.
Vergabekriterien und EU-Schwellenwerte
Bei der Vergabe von Aufträgen müssen Ausschreiber sicherstellen, dass die beauftragten Unternehmen fachlich kompetent, leistungsfähig und zuverlässig sind. Unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt das Vergaberecht nur für solche Auftraggeber, die durch das Haushaltsrecht dazu verpflichtet sind, wie staatliche Behörden und Gebietskörperschaften.