Ausschreibender
Ein Ausschreibender ist eine Einheit - sei es öffentlich oder privat - die im Rahmen eines Vergabeverfahrens einen Auftrag zur Erbringung einer Leistung oder eines Werkes öffentlich ausschreibt. Das Hauptziel dieser Ausschreibung ist die Erlangung von wirtschaftlich vorteilhaften Angeboten für die Umsetzung eines bestimmten Vorhabens.
Detaillierte Beschreibung
Der Ausschreibende strebt mit der Ausschreibung danach, durch einen Vertragsabschluss nach Abschluss des Vergabeverfahrens eine spezifische Leistung gegen Entgelt zu erlangen. Zu den Ausschreibenden zählen sowohl öffentliche Institutionen (wie Bund, Länder, Gemeinden, öffentliche Verwaltungen, öffentliche Unternehmen und Kommunalunternehmen) als auch private Unternehmen. Während öffentliche Ausschreibende an strikte Vorschriften und Gesetze gebunden sind, gelten für private Ausschreiber weniger strenge Regularien.
Voraussetzungen für Ausschreibende
Ein Ausschreibender ist verpflichtet, alle relevanten Informationen und Dokumente, die für das Vorhaben notwendig sind, transparent und zugänglich zu machen. Für öffentliche Ausschreibungen bildet die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) die rechtliche Grundlage, unterteilt in die Teile VOB/A, VOB/B und VOB/C.
Öffentliche Ausschreibende
Öffentliche Ausschreibende sind häufig staatliche Einrichtungen wie Behörden, Universitäten oder Kommunen. Sie müssen ihre Ausschreibungen gemäß EU-Vergaberecht veröffentlichen. Der Prozess umfasst mehrere Schritte, von der Bedarfsermittlung und Vorbereitung der Vergabeunterlagen bis hin zur Angebotsöffnung und der abschließenden Information der Bieter.
Gewerbliche und private Ausschreibende
Im Gegensatz zu öffentlichen Auftraggebern müssen gewerbliche und private Ausschreibende nicht zwingend das Vergaberecht beachten. Diese Flexibilität ermöglicht es einer Vielzahl von Akteuren, wie Unternehmen, Privathaushalten oder anderen Personenvereinigungen, eigene Ausschreibungen zu veröffentlichen und durchzuführen.