Ausschlussgründe

Ausschlussgründe sind spezifische Kriterien im Vergaberecht, die festlegen, unter welchen Umständen Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können oder müssen. Diese Gründe sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in der Vergabeverordnung (VgV) sowie in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) geregelt.

Kategorien der Ausschlussgründe

Ausschlussgründe werden in zwei Hauptkategorien unterteilt: zwingende und fakultative Ausschlussgründe.

Zwingende Ausschlussgründe

Zwingende Ausschlussgründe lassen dem Auftraggeber keinen Spielraum für Ermessen. Dazu gehören Fälle, in denen Unternehmen oder deren zurechenbare Personen wegen schwerwiegender Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden, Verstöße gegen Steuer- und Sozialversicherungspflichten oder festgesetzte Geldbußen nach § 30 OWiG. Ein Ausschluss kann nur in Ausnahmefällen, bei zwingenden öffentlichen Interessen oder offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit, unterlassen werden.

Fakultative Ausschlussgründe

Fakultative Ausschlussgründe bieten dem Auftraggeber einen Ermessensspielraum und basieren auf einer Einzelfallentscheidung. Diese Entscheidung berücksichtigt die Schwere des Fehlverhaltens des Bieters, Maßnahmen zur Vermeidung künftigen Fehlverhaltens und eventuelle Kompensationen. Beispiele sind Verstöße gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, schwere Verfehlungen, Wettbewerbsbeeinträchtigungen oder unzulässige Einflussnahmen auf die Vergabeentscheidung.

Gesetzliche Regelungen und Anwendung

Die Regelungen im GWB und der VgV sind abschließend. Öffentliche Auftraggeber dürfen keine eigenen Ausschlusstatbestände kreieren oder die bestehenden Tatbestände erweiternd auslegen. Ausschlussgründe werden stets im Kontext der geltenden Gesetze wie des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Aufenthaltsgesetzes, des Mindestlohngesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes betrachtet.

Bedeutung für Bieter

Für Bieter ist es wichtig, die Ausschlussgründe genau zu kennen und zu vermeiden. Ein Verstoß gegen diese Gründe kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen, was erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Daher ist es für Unternehmen unerlässlich, sich mit den relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen und diese einzuhalten.