Auskömmlichkeit des Angebots

Die Auskömmlichkeit eines Angebots bezieht sich auf dessen finanzielle Angemessenheit, die gewährleistet, dass die Bieterin oder der Bieter die anvisierte Leistung wirtschaftlich erbringen kann. Ein auskömmliches Angebot deckt alle Kosten ab, die für eine ordnungsgemäße und qualitativ hochwertige Ausführung des Auftrags erforderlich sind.

Bedeutung und Wichtigkeit

Auskömmlichkeit ist wichtig, um sicherzustellen, dass der Auftrag planmäßig und ohne Mängel ausgeführt wird. Unzureichend kalkulierte Angebote bergen das Risiko, dass die Leistung nicht den Anforderungen entsprechend erbracht wird oder minderwertiges Material verwendet wird. Ebenso könnten Verstöße gegen Arbeitsgesetze, wie das Unterschreiten des Mindestlohns, auftreten.

Indikatoren für Unauskömmlichkeit

Ein Angebot gilt als unauskömmlich, wenn der Preis so niedrig angesetzt ist, dass eine angemessene und gesetzeskonforme Ausführung der Leistung unwahrscheinlich ist. Dies schließt Situationen ein, in denen der Preis impliziert, dass die Leistungen nicht auf legalem Wege erbracht werden können.

Umgang mit ungewöhnlich niedrigen Angeboten

Bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten sind Vergabestellen verpflichtet, diese genauer zu prüfen. Dies beinhaltet die Aufforderung an Bieter, ihre Kalkulation offen zu legen, um die Auskömmlichkeit und Wirtschaftlichkeit ihres Angebots zu belegen.

Rechtlicher Rahmen: § 60 VgV und § 16d VOB/A

Gemäß § 60 VgV und § 16d VOB/A müssen Bieter bei auffällig niedrigen Angeboten nachweisen, dass ihre Kalkulation realistisch und wirtschaftlich tragfähig ist. Kann dies nicht belegt werden, ist das Angebot von der Vergabe auszuschließen. Die Prüfung berücksichtigt dabei auch mögliche kostensenkende Faktoren wie technische Lösungen oder günstige Ausführungsbedingungen.

Ermittlung der Ungewöhnlichkeit

Es gibt keinen allgemeingültigen Richtwert, ab wann ein Angebot als ungewöhnlich niedrig anzusehen ist. Gerichtliche Urteile und fachliche Meinungen variieren, ob eine Preisabweichung von 10% oder 20% gegenüber dem nächsthöheren Angebot als Indikator für eine notwendige Überprüfung herangezogen wird.

Folgen unauskömmlicher Angebote

Für Auftraggeber entsteht ein erheblicher Mehraufwand, wenn sie mit unauskömmlichen Angeboten konfrontiert werden. Dies kann die Notwendigkeit einer Rückabwicklung und Neuvergabe des Auftrags beinhalten, was wiederum zu zeitlichen Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen kann.

Zusammenfassend ist die Überprüfung der Auskömmlichkeit eines Angebots ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Aufträge realistisch, wirtschaftlich tragfähig und unter Einhaltung gesetzlicher Standards ausgeführt werden können. Eine sorgfältige Prüfung schützt sowohl Auftraggeber als auch Bieter vor potenziellen finanziellen und operativen Risiken.