Ausführungsplanung

Die Ausführungsplanung ist ein wesentlicher Bestandteil des Bauplanungsprozesses und fällt unter die Leistungsphase 5 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie umfasst die detaillierte Ausarbeitung von Entwurfs- und Genehmigungsplänen, wobei eine präzise Darstellung des Projekts von essentieller Bedeutung ist.

Ziele und Inhalte der Ausführungsplanung

Das Hauptziel der Ausführungsplanung besteht darin, ein klares und genaues Bild der umzusetzenden Arbeiten zu schaffen. Dafür werden umfassende Zeichnungen und Beschreibungen benötigt, die Missverständnisse auf der Baustelle minimieren sollen. Diese detaillierten Pläne bilden später die Grundlage für das Leistungsverzeichnis.

Detaillierte Zeichnungen und Beschreibungen

Die Werkplanung beinhaltet präzise Grundrisszeichnungen, Gebäudeschnitte und Detailpläne. Wichtige Aspekte wie statische Planung, Brandschutz und Haustechnik werden hier berücksichtigt. Die Zeichnungen folgen üblichen Maßstäben und Richtlinien, wie der DIN 1356, und dienen als Orientierungshilfe für die Umsetzung auf der Baustelle.

Rollenverteilung und Zuständigkeiten

In der Regel wird die Ausführungsplanung von Architekt:innen durchgeführt, jedoch können bei Schlüsselfertigprojekten auch Totalunternehmer:innen oder Fachingenieur:innen diese Aufgabe übernehmen. Dabei liegt es auch in der Verantwortung der Bauherrschaft, die Planung zu überprüfen und zu validieren.

Prozess und Richtlinien

Die Ausführungsplanung erfolgt in Übereinstimmung mit den Vorgaben der VOB und den bauspezifischen Regeln der jeweiligen Bundesländer. Während des Prozesses müssen Architekt:innen und Ingenieur:innen detaillierte Zeichnungen und Beschreibungen anfertigen, die die verschiedenen Regeln und Anforderungen berücksichtigen.

Auftraggeber und Generalunternehmer

Auch wenn zuvor Architekt:innen an den früheren Leistungsphasen beteiligt waren, können Auftraggeber:innen die Planungsleistung an Generalunternehmer:innen übergeben. In diesem Fall kann sich die Objektivität der Werkplanung ändern, und es können zusätzliche Kosten durch Nachtragsvereinbarungen entstehen.

Eigene Planungsleistungen des Auftraggebers

Auftraggeber:innen können entscheiden, bestimmte Planungsinhalte selbst zu übernehmen, besonders wenn spezifische Aspekte des Projekts besondere Aufmerksamkeit erfordern. Solche Vorplanungen dienen dann als Grundlage für weitere Vertrags- und Kalkulationsentscheidungen.

Fortlaufende Anpassungen und Verantwortung

Die Ausführungsplanung ist ein dynamischer Prozess, der während der Bauphase fortlaufend angepasst werden muss, um auf Änderungen und unerwartete Herausforderungen zu reagieren. Architekt:innen tragen die Verantwortung für die fortlaufende Aktualisierung der Pläne.

Honorierung und Vergütung

Architekt:innen und Ingenieur:innen werden für ihre Leistungen in der Ausführungsplanung gemäß den Vorgaben der HOAI entlohnt. Das Honorar richtet sich nach dem Umfang der erbrachten Leistungen und kann entweder als Pauschalbetrag oder basierend auf dem Wert der einzelnen Leistungen festgelegt werden.

Mängelvermeidung und Haftung

Fehler in der Ausführungsplanung können schwerwiegende Folgen haben, einschließlich finanzieller Belastungen für den Auftraggeber. Es ist daher wichtig, dass die Planenden umfassende Kenntnisse der relevanten Vorschriften und Normen besitzen, um Mängel zu vermeiden. Bei Auftreten von Mängeln haften Planende für die dadurch entstehenden Mehrkosten.

Insgesamt ist die Ausführungsplanung ein komplexer, aber unverzichtbarer Schritt im Bauvorhaben, der Genauigkeit, Fachwissen und eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten erfordert.