Auftragswert

Der Auftragswert, ein zentraler Begriff im Vergaberecht, repräsentiert die prognostizierte Gesamtausgabe für eine zu erbringende Leistung. Dieser Wert ist ausschlaggebend für die Bestimmung des Vergabeverfahrens – sei es auf nationaler oder europäischer Ebene. Die Schätzung des Auftragswertes muss ohne Einbeziehung der Umsatzsteuer erfolgen und ist maßgeblich für die Anwendung der rechtlichen Vorschriften.

Richtlinien zur Wertbestimmung

Gemäß Vergabeverordnung (VgV) und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) müssen öffentliche Auftraggeber den Wert einer auszuschreibenden Leistung vorab sorgfältig schätzen. Diese Schätzung beruht auf dem Gesamtwert der Leistung, inklusive möglicher Optionen, Vertragsverlängerungen und eventueller Prämien für Bewerber. Es ist unzulässig, den Wert künstlich zu reduzieren oder in Teilbeträge zu splitten, um Vergaberegelungen zu umgehen.

Schwellenwerte als Entscheidungskriterium

Die Höhe des geschätzten Auftragswertes bestimmt, ob der Auftrag national oder EU-weit ausgeschrieben wird. Die relevanten Schwellenwerte sind im GWB festgelegt. Ein Überschreiten dieser Werte führt zu einer europaweiten Ausschreibung, während Werte darunter ein nationales Verfahren nach sich ziehen.

Kontrollmechanismen und Rechtsprüfung

Der geschätzte Auftragswert unterliegt der Überprüfung durch Vergabekammern und Oberlandesgerichte. Fehleinschätzungen oder Nichtbeachtung der Vergaberegeln können zu rechtlichen Konsequenzen führen. Die Vergabekammer hat das Recht, bei Bedarf eine Neuschätzung vorzunehmen.

Anwendungsfall und Variationen

Der Auftragswert variiert je nach Art des Auftrags, wie z.B. bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen oder Bauleistungen. Die spezifischen Details und Regeln zur Auftragswertbestimmung sind in den Abschnitten der VgV detailliert aufgeführt. Entscheidend ist dabei immer, dass die Schätzung objektiv und marktgerecht erfolgt.

Schlussfolgerung

Zusammenfassend ist der Auftragswert ein essentieller Faktor im Vergaberecht, der die Art des Vergabeverfahrens und die Einhaltung von Gesetzesvorgaben bestimmt. Eine exakte und faire Schätzung ist für einen rechtmäßigen und transparenten Vergabeprozess unerlässlich.