Auftragssperre

Eine Auftragssperre ist eine Sanktionsmaßnahme, die von öffentlichen Vergabestellen gegen Unternehmen verhängt wird, die schwerwiegende Verstöße oder Verfehlungen begangen haben. Diese Sperre führt dazu, dass das betreffende Unternehmen von zukünftigen Auftragsvergaben ausgeschlossen wird und in einschlägigen Datenbanken registriert wird. Die Auftragssperre unterscheidet sich vom einfachen Ausschluss aus einem laufenden Vergabeverfahren, da sie langfristige Folgen für das Unternehmen hat und in der Regel auf zukünftige Vergaben wirkt.

Voraussetzungen für eine Auftragssperre

Auftragssperren werden in Reaktion auf schwerwiegende Fehlverhaltensweisen verhängt, die sich direkt auf die Auftragsdurchführung beziehen. Beispiele hierfür können strafrechtliche Verurteilungen, Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung oder Verstöße gegen Arbeitsrechtsgesetze sein. Die Rechtsgrundlage für solche Sperren bildet in Deutschland das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das zwischen zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen unterscheidet.

Prozess und Dauer der Auftragssperre

Die Verhängung einer Auftragssperre erfolgt in der Regel durch eine formelle Erklärung der Vergabestelle an das betroffene Unternehmen, in der die Gründe für die Sperre dargelegt werden. Die Dauer der Sperre richtet sich nach den zugrunde liegenden Ausschlussgründen und ist gesetzlich begrenzt, wobei sie in der Regel maximal drei bis fünf Jahre beträgt.

Konsequenzen einer Auftragssperre
  • Datenbankeintrag: Betroffene Unternehmen werden in einer speziellen Datenbank registriert, auf die öffentliche Vergabestellen zugreifen können.
  • Kollektive Sperre: In einigen Fällen kann eine Auftragssperre auch über die ursprünglich sperrende Vergabestelle hinauswirken, wenn andere Vergabestellen von den Verfehlungen des Unternehmens Kenntnis erlangen und entsprechend reagieren.
Rechtmäßigkeit und Verfahren

Eine Auftragssperre kann ohne eine spezifische gesetzliche Grundlage ausgesprochen werden, da die Vergabestellen im Rahmen ihrer allgemeinen Vertragsfreiheit handeln. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Vorliegen schwerwiegender Verfehlungen nachzuweisen. Dabei können gerichtliche Urteile, Bußgeldbescheide oder andere zuverlässige Quellen als Nachweis dienen.

Berücksichtigung selbstreinigender Maßnahmen

Vor der Verhängung einer Auftragssperre muss der Auftraggeber prüfen, ob das betroffene Unternehmen selbstreinigende Maßnahmen ergriffen hat. Dies beinhaltet Schadensausgleich, aktive Kooperation mit den Ermittlungsbehörden und die Implementierung von Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Vergehen.

Zusammenfassung

Die Auftragssperre ist ein wichtiges Instrument im Vergaberecht, um die Integrität des Vergabeprozesses zu wahren und sicherzustellen, dass öffentliche Aufträge nur an geeignete und rechtskonforme Bieter vergeben werden. Sie dient als abschreckende Maßnahme gegen Unternehmen, die gegen wesentliche Vergabe- und Vertragsbedingungen verstoßen haben.