Auftragsarten
Auftragsarten im Vergaberecht sind Klassifizierungen, die auf der Art des zu vergebenden Auftrags basieren. Diese Kategorisierungen sind entscheidend für die Strukturierung und das Verständnis verschiedener Aufträge sowie für deren Verwaltungsprozesse. Sie umfassen eine Vielzahl von Steuerungsinformationen und sind entscheidend für die Organisation und das Zustandekommen von Aufträgen. Typischerweise werden Aufträge als Erstaufträge oder Wiederholungsaufträge klassifiziert und können durch Bestellungen oder Dienstleistungen ausgelöst werden. Neben der Auftragsart werden Aufträge auch nach Merkmalen wie Dringlichkeit unterschieden.
Kategorien gemäß Vergaberecht
Nach § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) werden im Vergaberecht drei Hauptarten von Aufträgen unterschieden: Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge.
- Bauaufträge: Diese umfassen gemäß § 103 Abs. 3 GWB die Ausführung oder Planung und Ausführung von Bauleistungen oder Bauwerken, die eine technische oder wirtschaftliche Funktion erfüllen. Im Vergleich zur zivilrechtlichen Definition werden auch elektronische und elektrotechnische Anlageninstallationen als Bauleistungen betrachtet.
- Lieferaufträge: Diese beziehen sich auf Verträge zur Beschaffung von Waren durch Kauf, Leasing, Miete, Pacht oder Ratenkauf, wie in § 103 Abs. 2 GWB definiert. Sie umfassen sowohl Haupt- als auch Nebenleistungen, unabhängig von der Übertragung der Verfügungsmacht.
- Dienstleistungsaufträge: Gemäß § 103 Abs. 4 GWB werden Dienstleistungsaufträge als solche definiert, die weder Bauleistungen noch Lieferleistungen sind. Sie schließen besondere und soziale Dienstleistungen ein, die in Anhang XIV der RL 2014/24/EU aufgeführt sind, wie Dienstleistungen im sozialen, kulturellen, Bildungs-, Gesundheits-, Gaststätten-, juristischen Bereich sowie von Detekteien und Sicherheitsdiensten.
Kategorisierung und Abgrenzung
Für eine korrekte Kategorisierung von Aufträgen ist es wichtig, zuerst zu prüfen, ob eine Bauleistung vorliegt, da diese oft Lieferungen beinhalten können. Ist dies nicht der Fall, wird untersucht, ob es sich um eine Lieferleistung handelt. Dienstleistungen werden als letzte Option betrachtet, wenn die anderen Kategorien nicht zutreffen. Zusätzlich zu diesen Hauptkategorien können Aufträge auch in Bereiche wie europaweite, nationale, internationale Ausschreibungen, gewerbliche Bauvorhaben und Investitionsvorhaben unterteilt werden.