Auftrag

Ein Auftrag ist eine vertragliche Vereinbarung, durch die eine Person oder ein Unternehmen (Auftragnehmer) von einer anderen Person oder Institution (Auftraggeber) beauftragt wird, bestimmte Leistungen gegen Entgelt zu erbringen. Dieser Begriff wird üblicherweise synonym für Verträge im kaufmännischen Kontext verwendet, wie Kauf-, Dienst-, Bau- oder Werkverträge.

Auftrag im rechtlichen Kontext

Im juristischen Sinn unterscheidet sich der Auftrag von anderen Vertragsarten. Gemäß den §§ 662 ff. BGB wird der Auftrag als eine unentgeltliche vertragliche Verpflichtung definiert, bei der sich der Auftragnehmer verpflichtet, ein Geschäft für den Auftraggeber zu besorgen, ohne dafür eine Gegenleistung zu erwarten. Dies gilt vorrangig für Gefälligkeitsverträge, die im Alltag oft vorkommen, etwa in Form von Mandaten oder Makleraufträgen.

Regelungen und Pflichten

Der Auftraggeber ist im Rahmen eines Auftragsvertrages unter anderem zum Ersatz der Aufwendungen verpflichtet, die dem Auftragnehmer entstanden sind. Der Auftragnehmer wiederum hat umfassende Pflichten wie Sorgfalts-, Auskunfts- und Rechenschaftspflichten gegenüber dem Auftraggeber.

Auftrag im Bauwesen

Im Baurecht sind öffentliche Aufträge besonders relevant. Ein Bauauftrag ist ein spezifischer Werkvertrag, der die Erstellung oder Änderung eines Bauwerks umfasst. Seit 2018 ist der Bauvertrag als spezieller Typ des Werkvertrages gesetzlich normiert (§§ 650a bis 650h BGB). Die Vergabe und Abwicklung solcher Aufträge erfolgt oft unter Berücksichtigung der VOB.

Öffentliche Aufträge

Öffentliche Aufträge sind vergütete Verträge zwischen öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen, die gemäß § 103 GWB definiert sind. Sie umfassen die Beschaffung von Liefer-, Dienst- oder Bauleistungen. Die Vergabe erfolgt über gesetzlich geregelte Ausschreibungsverfahren, deren Regularien im vierten Teil des GWB und in der Vergabeverordnung (VgV) festgelegt sind.

Zusammenfassung

In seiner breitesten Anwendung bezieht sich der Begriff Auftrag auf jede Art von vertraglicher Vereinbarung, bei der Leistungen gegen Entgelt erbracht werden. Im juristischen Kontext ist der Auftrag jedoch präziser definiert und beinhaltet spezifische Verpflichtungen für beide Vertragsparteien. Im Bereich des Baurechts und bei öffentlichen Aufträgen gelten besondere Regelungen und Anforderungen.