Aufklärungsverhandlung

Eine Aufklärungsverhandlung, oft auch als Bietergespräch oder Aufklärungsgespräch bezeichnet, ist ein Verfahren im Rahmen eines Ausschreibungsprozesses. Es ermöglicht Auftraggeber:innen, mit Bieter:innen Gespräche zu führen, um Unklarheiten bezüglich der Angebotsinhalte zu klären. Wichtig ist hierbei, dass solche Gespräche nicht auf eine Veränderung des Angebots abzielen, sondern lediglich zur Aufklärung dienen.

Durchführung und Inhalte

Während der Aufklärungsverhandlung können verschiedene Aspekte des Angebots thematisiert werden, wie etwa:

  • Die Eignung oder Qualifikation des Bieters.
  • Inhaltliche Fragen zum Angebot.
  • Geplante Durchführung des Auftrags.
  • Details zu Nebenangeboten.
  • Überprüfung der Preisangemessenheit.
  • Klärung von Bezugsquellen für Materialien.

Für eine effektive Aufklärungsverhandlung sollten Bieter vorab über die Diskussionsthemen informiert werden, um entsprechende Unterlagen bereitzuhalten.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für Aufklärungsverhandlungen ist in verschiedenen Vergabeordnungen verankert, darunter § 15 Abs. 1 VOB/A, § 15 VOL/A und § 44 Abs. 1 UVgO. Diese Regelungen erlauben explizit Aufklärungsgespräche im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen und legen fest, dass die Ergebnisse der Gespräche vertraulich zu behandeln und schriftlich festzuhalten sind. Verweigert ein Bieter die Aufklärung oder reagiert nicht fristgerecht, kann dies zum Ausschluss seines Angebots führen.

Zeitpunkt und Einfluss auf die Zuschlagsentscheidung

Aufklärungsverhandlungen finden typischerweise zwischen der Angebotsöffnung und der Zuschlagserteilung statt. Sie dienen dazu, Unklarheiten in den Angeboten zu beseitigen und können somit die Entscheidung über den Zuschlag beeinflussen.

Abgrenzung zur Nachverhandlung

Im Gegensatz zur Aufklärungsverhandlung, bei der es um das Verständnis und die Klarheit des vorliegenden Angebots geht, sind Nachverhandlungen über die Inhalte des Angebots, insbesondere Preisverhandlungen, generell untersagt, da sie gegen den Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.

Fazit

Die Aufklärungsverhandlung ist ein wichtiges Instrument im Ausschreibungsprozess, das zur Klärung von Angebotsdetails beiträgt, ohne das Angebot selbst zu verändern. Sie fördert Transparenz und Fairness im Vergabeprozess.