Schwellenwerte

Schwellenwerte in der öffentlichen Auftragsvergabe sind festgelegte finanzielle Grenzen, die bestimmen, ob ein Auftrag unter das EU-Vergaberecht fällt. Überschreitet der Wert eines öffentlichen Auftrags diese festgelegten Schwellen, gelten besondere EU-weite Ausschreibungs- und Vergabevorschriften.

EU-Schwellenwerte ab 2024

Die EU-Kommission legt die Schwellenwerte fest, die ab dem 01. Januar 2024 gelten:

  • Bauaufträge: 5.538.000 Euro (exkl. MwSt.)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge öffentlicher Auftraggeber: 221.000 Euro (exkl. MwSt.)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern: 443.000 Euro (exkl. MwSt.)
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge zentraler Regierungsbehörden: 143.000 Euro (exkl. MwSt.)
Anwendungsbereich

Schwellenwerte bestimmen, ob ein Auftrag EU-weit ausgeschrieben werden muss. Dies betrifft Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in verschiedenen öffentlichen Sektoren. Bei Erreichen oder Überschreiten der Schwellenwerte kommen spezifische EU-Richtlinien und -Vorschriften zur Anwendung.

Rechtliche Grundlagen

Die Schwellenwerte basieren auf EU-Richtlinien und sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie in der Vergabeordnung (VgV) und anderen nationalen Regelungen verankert. Eine EU-weite Ausschreibung ist erforderlich, um Transparenz, Gleichbehandlung und Wirtschaftlichkeit im Vergabeverfahren zu gewährleisten.

Vergabe oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte

Für Aufträge oberhalb der Schwellenwerte gelten strengere Anforderungen an die Ausschreibung und Vergabe. Unterhalb der Schwellenwerte kommen nationale Vorschriften zur Anwendung. Im GWB sind Grundsätze für Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte festgelegt, und die Kommunikation muss überwiegend elektronisch erfolgen.

Neufestsetzung der Schwellenwerte

Die Festlegung der Schwellenwerte unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung und Anpassung im Zweijahresrhythmus. Diese Anpassungen basieren auf den weltweit etablierten Sonderziehungsrechten und sind abhängig von Schwankungen in den Wechselkursen. Dadurch können sich die festgesetzten Werte entsprechend verändern.

Schätzung des Auftragswerts

Für die Bestimmung der Anwendbarkeit des EU-Vergaberechts ist der geschätzte Gesamtwert des Auftrags relevant. Dieser Wert wird ohne Umsatzsteuer berechnet und bezieht sich auf den Gesamtwert aller Lose bei Aufteilung in Teilprojekte.

Fazit

Schwellenwerte sind ein wesentliches Element im öffentlichen Vergaberecht, das die Anwendung von EU-Vorschriften bei der Vergabe großer Aufträge bestimmt. Sie tragen zur Transparenz und zum fairen Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt bei und unterliegen regelmäßigen Anpassungen, um aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen zu berücksichtigen.