Aufhebung der Ausschreibung

Die Aufhebung der Ausschreibung ist ein rechtlicher Akt, bei dem ein öffentlicher Auftraggeber ein laufendes Vergabeverfahren beendet, ohne einen Zuschlag zu erteilen. Dieser Schritt ist an bestimmte Bedingungen geknüpft und stellt eine Ausnahme vom normalen Vergabeprozess dar.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Möglichkeit zur Aufhebung einer Ausschreibung ist in verschiedenen rechtlichen Bestimmungen verankert, darunter die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A), die Vergabeverordnung (VgV), und die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Die Aufhebung ist nur unter bestimmten, klar definierten Bedingungen zulässig, um Willkür und ungerechtfertigte Entscheidungen zu vermeiden.

Zulässige Gründe für die Aufhebung

Zu den legitimen Gründen für die Aufhebung einer Ausschreibung gehören:

  • Kein Angebot entspricht den Ausschreibungsbedingungen.
  • Nur überteuerte Angebote sind eingegangen.
  • Die Vergabeunterlagen müssen aufgrund wesentlicher Änderungen der Grundlagen des Vergabeverfahrens überarbeitet werden.
  • Es liegen andere schwerwiegende Gründe vor, wie etwa fehlerhafte oder unvollständige Vergabeunterlagen.
Dokumentations- und Informationspflichten

Der Auftraggeber muss die Gründe für die Aufhebung sorgfältig und vollständig dokumentieren. Außerdem ist er verpflichtet, die Bewerber oder Bieter über die Aufhebung und die Gründe dafür zu informieren. Die Beweislast für die Rechtmäßigkeit der Aufhebung liegt beim Auftraggeber.

Schadenersatzansprüche und Folgeverfahren

Wenn eine Ausschreibung ohne wirksame Aufhebungsgründe aufgehoben wird, kann dies rechtswidrig sein und potentiell zu Schadenersatzansprüchen seitens der Bieter führen. In solchen Fällen kann ein Nachprüfungsverfahren durch die Vergabekammer eingeleitet werden.

Neuausschreibung nach Aufhebung

Sollte die Beschaffungsabsicht weiterhin bestehen, ist es üblich, dass der Auftraggeber die Bieter des ursprünglichen Verfahrens bei einer Neuausschreibung erneut zur Angebotsabgabe einlädt.

Zusammenfassung

Die Aufhebung der Ausschreibung ist ein wichtiger Mechanismus im Vergaberecht, der es ermöglicht, ein Vergabeverfahren unter bestimmten, streng geregelten Umständen zu beenden. Sie dient dem Schutz der Bieter und der Wahrung des fairen Wettbewerbs, erfordert jedoch eine sorgfältige Begründung und Dokumentation durch den Auftraggeber.