Annahme eines Angebots

Die Annahme eines Angebots ist ein juristischer Akt, durch den ein Angebotsempfänger sein Einverständnis zu den Bedingungen des Angebots zum Ausdruck bringt, wodurch ein Vertrag zustande kommt.

Ausführliche Erklärung
 
Rechtsnatur der Annahme

Die Annahme ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die an den Anbieter gerichtet und mit dem ursprünglichen Angebot inhaltlich kongruent sein muss. Sie ist ein unverzichtbarer Schritt im Vertragsabschlussprozess und bestätigt die Zustimmung des Annehmenden zu allen Konditionen des Angebotes.

Form der Annahme

Während für bestimmte Vertragstypen gesetzliche Formvorschriften existieren, kann die Annahme in vielen Fällen formfrei erfolgen, auch durch schlüssiges Handeln. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) berücksichtigt die Annahme ohne Erklärung in Fällen, in denen diese aufgrund der Verkehrssitte nicht erwartet wird oder der Anbieter darauf verzichtet hat.

Besonderheiten im Handelsrecht

Im Gegensatz zum allgemeinen Vertragsrecht kann im Handelsrecht unter Umständen bereits das Schweigen auf ein Angebot als Annahme interpretiert werden.

Annahme und Dissens

Wird bei der Annahme neuer Vertragsinhalt eingeführt, liegt rechtlich gesehen keine Annahme, sondern ein neues Angebot vor. Ein Dissens, also ein Widerspruch zwischen Angebot und Annahme, kann den Vertrag ungültig machen, es sei denn, der Dissens kann durch Auslegung behoben werden.

Zeitliche Aspekte der Annahme

Eine rechtzeitige Annahme ist essentiell; eine verspätete Annahme führt nicht zu einem Vertrag, sondern gilt als neues Angebot, es sei denn, es liegen Ausnahmen nach dem BGB vor, die auch eine verspätete Annahme zulassen.

Die Annahme eines Angebots ist somit der finale Bestandteil des Vertragsabschlusses, der die Übereinstimmung der Vertragsparteien über die Vertragsbedingungen manifestiert und rechtliche Bindung schafft.