Angebotsprüfung

Die Angebotsprüfung ist ein systematischer und mehrstufiger Prozess, bei dem die Vergabestelle die eingegangenen Angebote einer detaillierten Bewertung unterzieht. Diese Prüfung ist entscheidend, um die Geeignetheit und Wirtschaftlichkeit der Angebote im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zu beurteilen.

Prozess der Angebotsprüfung
  1. Formale Prüfung: Hier wird überprüft, ob die Angebote alle formalen Kriterien erfüllen. Dazu zählen die fristgerechte Einreichung, die Vollständigkeit der Dokumente, eine korrekte Unterschrift und die Angabe aller erforderlichen Preise. Angebote, die diese Kriterien nicht erfüllen, können entweder direkt ausgeschlossen oder zur Nachreichung fehlender Unterlagen aufgefordert werden.
  2. Eignungsprüfung: In diesem Schritt wird die fachliche Eignung des Bieters überprüft. Hierbei werden die von den Bietern vorgelegten Qualifikationen, Referenzen und andere relevante Nachweise begutachtet.
  3. Prüfung der Angebotspreise: Anschließend erfolgt eine Bewertung der Preisangaben der Bieter. Hier wird die Angemessenheit der Preise im Vergleich zu den Marktpreisen und den Anforderungen der Ausschreibung überprüft.
  4. Bewertung der Wirtschaftlichkeit: In der abschließenden Phase der Angebotsprüfung wird die Wirtschaftlichkeit der Angebote beurteilt. Dabei werden die vorgelegten Angebote anhand der zuvor festgelegten und den Bietern bekannt gemachten Zuschlagskriterien bewertet.
Entscheidungsfindung

Nach Abschluss aller Prüfschritte trifft die Vergabestelle basierend auf den Ergebnissen der Angebotsprüfung eine Entscheidung über die Vergabe des Auftrags. Diese Entscheidung basiert auf der Gesamtbewertung der Eignung, Preisgestaltung und Wirtschaftlichkeit der Angebote.

Die Angebotsprüfung ist ein unerlässlicher Teil des Vergabeverfahrens, der sicherstellt, dass die Vergabeentscheidung transparent, fair und im Einklang mit den geltenden Vergaberichtlinien getroffen wird.