Angebotsöffnung

Die Angebotsöffnung ist ein wesentlicher Schritt im Ausschreibungsverfahren, bei dem die eingegangenen Angebote von der Vergabestelle geöffnet und geprüft werden. Dieser Vorgang erfolgt unmittelbar nach dem Ende der Angebotsfrist.

Ablauf und Sicherheitsmaßnahmen

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist werden alle Angebote, sei es in schriftlicher Form in verschlossenen Umschlägen oder in elektronischer Form verschlüsselt, sicher aufbewahrt. Dies gewährleistet die Wahrung der Vertraulichkeit und Fairness im Vergabeprozess. Nach Fristablauf werden die Angebote in einem festgelegten Termin geöffnet. Hierbei ist zu prüfen, ob sie fristgerecht eingegangen und formal korrekt sind.

Prüfung und Dokumentation

Die Angebote werden auf Vollständigkeit und Einhaltung der formellen Anforderungen geprüft. Alle wesentlichen Informationen, wie der Name des Bieters, das Gesamtangebot und etwaige Nebenangebote, werden dokumentiert. Die Dokumentation erfolgt in Form eines Protokolls, das von den anwesenden Vertretern der Vergabestelle unterzeichnet wird.

Teilnahme von Bietern

Bei der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen können Bieter oder ihre Bevollmächtigten bei der Angebotsöffnung anwesend sein, was zur Transparenz des Verfahrens beiträgt. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die Teilnahme von Bietern jedoch meistens nicht gestattet, um die Integrität des Verfahrens zu sichern.

Besonderheiten in verschiedenen Verfahren
  • In Verhandlungsverfahren erfolgt die Öffnung der Angebote meist formfrei, und die Bieter sind in der Regel nicht zugelassen, um die Geheimhaltung der nachfolgenden Verhandlungen zu gewährleisten.
  • Unterhalb der Schwellenwerte ist es bei Bauvorhaben üblich, dass Bieter und ihre Vertreter zur Angebotsöffnung zugelassen sind, es sei denn, es liegt ein triftiger Grund für ihren Ausschluss vor.

Die Angebotsöffnung dient der Sicherstellung eines fairen und transparenten Vergabeprozesses und ist ein wichtiger Bestandteil im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe.