Angebotsaufforderung
Die Angebotsaufforderung ist ein zentrales Element zu Beginn eines öffentlichen Vergabeverfahrens. Hierbei fordert der öffentliche Auftraggeber die interessierten Unternehmen auf, ein Angebot für die zur Ausschreibung gestellten Leistungen einzureichen. Dieser Schritt ist integraler Bestandteil der Vergabeunterlagen, die von der öffentlichen Vergabestelle an die potenziellen Bieter übermittelt werden.
Inhalt und Zweck
Die Angebotsaufforderung beinhaltet in der Regel eine verdichtete Darstellung der Ausschreibung. Ihr Hauptzweck ist es, den Unternehmen einen prägnanten Überblick über die Schlüsseleigenschaften und Anforderungen des Auftrags zu geben. Dadurch wird es für die Unternehmen erleichtert, schnell und fundiert über eine Teilnahme am Vergabeprozess zu entscheiden.
Vergabeprozedere
Die genauen Schritte, die im Rahmen der Angebotsaufforderung zu befolgen sind, variieren je nach Art der Vergabe. Dabei spielt es eine Rolle, ob es sich um eine Vergabe handelt, die unterhalb oder oberhalb der Schwellenwerte für öffentliche Ausschreibungen liegt.
Elektronische Vergabe
Mit der Einführung der elektronischen Vergabe (e-Vergabe) hat sich der Prozess der Angebotsabgabe verändert. Die Vergabeunterlagen werden nun ausschließlich digital auf der entsprechenden Vergabeplattform zum Herunterladen bereitgestellt. Die Einreichung der Angebote erfolgt entweder elektronisch unter Verwendung einer digitalen Signatur oder in schriftlicher Form mit einem Mantelbogen. Es ist jedoch zu beachten, dass schriftliche Angebote nicht zulässig sind, wenn der Auftraggeber die Einreichung in elektronischer Form vorschreibt.
Rechtlicher Rahmen
Die rechtlichen Grundlagen und weiterführenden Details zur Angebotsaufforderung sind in verschiedenen Verordnungen und Gesetzen, wie der Vergabeverordnung (VgV), der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL), festgelegt. Diese Regelwerke bieten umfassende Informationen und Leitlinien für die Durchführung öffentlicher Ausschreibungen und die damit verbundenen Angebotsaufforderungen.