Alternativleistung
Eine Alternativleistung, auch als Alternativ- oder Wahlposition bezeichnet, ist eine Vertragskonstellation, in der im Rahmen der Vergabeunterlagen mehrere Ausführungsoptionen für eine Leistung vorgesehen sind, ohne dass zum Zeitpunkt der Ausschreibung feststeht, welche Option letztlich realisiert wird. Dies ermöglicht dem Auftraggeber, die endgültige Entscheidung über die Ausführungsart bis zur Auftragsvergabe offen zu halten.
Hintergrund und Anwendung
Alternativleistungen finden vor allem in der Privatwirtschaft Anwendung, da sie die Flexibilität bieten, auf Basis der eingehenden Angebote zu entscheiden, welche Lösung die effizienteste oder kosteneffektivste ist. Im öffentlichen Vergaberecht sind sie hingegen nur unter strengen Voraussetzungen zulässig, um die Prinzipien der Transparenz und Bestimmtheit zu wahren.
Voraussetzungen für die Zulässigkeit
- Berechtigtes Interesse: Der Auftraggeber muss ein berechtigtes Interesse daran haben, sich eine Option offen zu halten. Das kann beispielsweise bei Unsicherheiten bezüglich der technischen Machbarkeit oder bei sich rasch ändernden Marktbedingungen der Fall sein.
- Eindeutigkeit und Transparenz: Trotz der Offenhaltung bestimmter Leistungsteile müssen die Vergabeunterlagen eindeutig und transparent bleiben. Die Alternativleistung darf nur einen kleinen Teil der Gesamtleistung ausmachen, so dass sie die Entscheidung für den Zuschlag nicht wesentlich beeinflusst.
Problematik und Lösungsansätze
Die Ausschreibung von Alternativleistungen kann zu Unsicherheiten bei den Bietern führen und die Vergleichbarkeit der Angebote erschweren. Um dies zu vermeiden, sollten die Alternativleistungen klar definiert und die Kriterien für die Wahl der einen oder anderen Option transparent gemacht werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Im Vergaberecht sind Alternativleistungen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, um die Gleichbehandlung aller Bieter und das Wettbewerbsprinzip zu gewährleisten. Eine unklare Ausschreibung kann rechtliche Risiken wie die Anfechtung des Vergabeverfahrens nach sich ziehen.
Zusammenfassung
Alternativleistungen bieten Auftraggebern Flexibilität, setzen jedoch eine sorgfältige Ausgestaltung der Vergabeunterlagen voraus, um die Rechte der Bieter zu wahren und vergaberechtliche Anforderungen zu erfüllen. Sie sollten nur dann in Betracht gezogen werden, wenn die Vorteile die potenziellen Risiken überwiegen und die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.