Fallobst: Was passiert, wenn Obst von Nachbars Baum fällt?

Fallobst: Was passiert, wenn Obst von Nachbars Baum fällt?

Fallobst: Was passiert, wenn Obst von Nachbars Baum fällt?

  • Redaktion
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Obstbäume an der Grundstücksgrenze können zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn führen, insbesondere wenn die Früchte in den angrenzenden Garten fallen. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bleibt das Obst, solange es am Baum hängt, Eigentum des Baumbesitzers – selbst wenn die Äste über die Grenze ragen. Doch sobald das Obst durch Reife oder äußere Einflüsse wie Wind auf das Nachbargrundstück fällt, gehört es dem Eigentümer des betroffenen Grundstücks (§ 911 BGB). Dies bedeutet, dass der Nachbar das Obst aufheben und behalten darf.

Überhängende Äste: Was Grundstückseigentümer wissen sollten

Äste, die über die Grundstücksgrenze ragen, berechtigen den Baumeigentümer nicht dazu, das Nachbargrundstück ohne Erlaubnis zu betreten, um seine Früchte zu ernten.

Eine praktische Lösung für den Baumbesitzer könnte darin bestehen, spezielle Hilfsmittel wie Obstpflücker zu verwenden, um die überhängenden Früchte zu ernten, ohne das Grundstück des Nachbarn zu betreten. Gute Nachbarschaftsbeziehungen können in solchen Fällen helfen, Konflikte zu vermeiden.

Fallobst als Last: Wann Nachbarn handeln können

Fällt jedoch eine große Menge Obst auf das Nachbargrundstück und verursacht dadurch unzumutbare Belästigungen, beispielsweise durch Geruch oder vermehrten Insektenbefall, kann der betroffene Grundstückseigentümer vom Baumeigentümer die Beseitigung des Fallobstes verlangen. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, darf der betroffene Nachbar das Obst selbst entfernen und die Kosten dafür in Rechnung stellen. Dies entschied das Amtsgericht Backnang in einem Urteil (Az. 3 C 35/89).

Überhängende Äste: Abschneiden oder Beseitigung fordern?

Neben der Beseitigung von Fallobst können überhängende Äste auch die Nutzung des Grundstücks beeinträchtigen. In einem solchen Fall darf der Grundstückseigentümer den Nachbarn zur Beseitigung der Äste auffordern. Gemäß § 910 Absatz 1 BGB ist es dem betroffenen Grundstückseigentümer sogar gestattet, den Überhang selbst zu entfernen, wenn der Baumeigentümer nach einer angemessenen Frist nicht tätig wird.

Fazit: Konflikte mit Nachbarn vermeiden

Gute Nachbarschaftsverhältnisse können viele Probleme lösen, bevor sie entstehen. Eine einvernehmliche Regelung, bei der der Nachbar die Früchte vom Baum pflücken darf, kann verhindern, dass Fallobst zu einer Belastung wird. Wer Konflikte frühzeitig anspricht und nach gemeinsamen Lösungen sucht, erspart sich möglicherweise langwierige Auseinandersetzungen.

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