Die Vielfalt der Wertgrenzen im deutschen Vergaberecht
Der deutsche Föderalismus und seine Auswirkungen
Der deutsche Föderalismus, der eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern vorsieht, stellt in der Praxis in einigen Bereichen eine Herausforderung dar. Bildungspläne, Polizei, Verfassungsschutz und andere Bereiche werden in den 16 Bundesländern unterschiedlich gestaltet. Dies gilt auch für die Wertgrenzen im Vergaberecht, die festlegen, bis zu welchem Betrag ein Auftrag ohne eine offene Ausschreibung vergeben werden kann. Aufgrund der fehlenden einheitlichen Regelung existiert eine erhebliche Bandbreite bei diesen Wertgrenzen.
Unterschiedliche Wertgrenzen in den Bundesländern
Beispielhaft zeigen sich die Unterschiede in Berlin, wo freihändige Vergaben im Dienstleistungsbereich bis zu 20.000 Euro möglich sind, während in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern Beträge bis zu 200.000 Euro vergeben werden können. Im Bauleistungsbereich liegt die niedrigste Wertgrenze für freihändige Vergaben bei 10.000 Euro in Bayern, während Mecklenburg-Vorpommern mit 200.000 Euro die höchste Grenze hat. Tatsächlich haben die 16 Bundesländer 16 verschiedene Regelungen, wobei gleiche Wertgrenzen eher die Ausnahme sind. Zudem hat der Bund für seine Ministerien und Behörden eine eigene Wertgrenze festgelegt.
Die Werte ändern sich zudem in unterschiedlichen Abständen, da die Bundesländer ihre Wertgrenzen regelmäßig an wirtschaftliche Entwicklungen anpassen. Beispielsweise ermöglichen höhere Wertgrenzen in Mecklenburg-Vorpommern, verstärkt regionale Unternehmen bei Aufträgen einzubeziehen.
Die Herausforderungen für Unternehmen
Die Vielfalt der Wertgrenzen, insbesondere in den Bereichen Dienstleistungen und Bauleistungen sowie bei freihändigen Vergaben und beschränkten Ausschreibungen, führt zu 74 verschiedenen Wertgrenzen in ganz Deutschland. Für Unternehmen, die sich an Ausschreibungen in verschiedenen Bundesländern beteiligen möchten, ist dies eine Herausforderung. Es ist schwer zu erkennen, ab welchem Auftragswert eine Veröffentlichung erforderlich ist.
Die Auswirkungen hoher und niedriger Wertgrenzen
Hohe Wertgrenzen führen dazu, dass Unternehmen möglicherweise von bestimmten Verfahren nichts erfahren. Dies zwingt Unternehmen dazu, proaktiv auf öffentliche Auftraggeber zuzugehen, um ihre Chancen zu erhöhen. Es besteht jedoch das Risiko, dass Unternehmen fälschlicherweise davon ausgehen, dass die Wertgrenzen überall so niedrig sind wie in ihrem eigenen Bundesland.
Die Vielfalt der Wertgrenzen resultiert aus der Tatsache, dass Vergaben im Unterschwellenbereich durch das Haushaltsrecht der Länder geregelt werden.
Ursachen und Forderungen nach Einheitlichkeit
Die Vielfalt der Wertgrenzen resultiert aus der Tatsache, dass Vergaben im Unterschwellenbereich durch das Haushaltsrecht der Länder geregelt werden. Dies betrifft schätzungsweise 80 bis 90 Prozent der öffentlichen Aufträge. Es gibt jedoch keinen klaren Grund, warum es keine Einigung auf einheitliche Wertgrenzen gibt. Vertreter der Industrie, des Handwerks und von Ingenieuren und Architekten plädieren für einheitliche Wertgrenzen zur Vereinfachung der Vergabeprozesse.
Gespräche über Einheitlichkeit und deren Ergebnis
Die Landeswirtschaftsministerien könnten eine Initiative zur Festlegung einheitlicher Wertgrenzen ergreifen. In den Jahren 2011 und 2012 führten Bund und Länder Gespräche über dieses Thema, doch es kam zu keiner Einigung, da nicht alle Bundesländer zustimmten. Die Zuständigkeit der Länder verhindert eine bundesweite Regelung. Die Forderung nach einheitlichen Wertgrenzen bleibt bestehen, um die Transparenz und Effizienz der Vergabeverfahren zu verbessern.