Veröffentlichung des Entwurfs des „Schneller-Bauen-Gesetzes”

Veröffentlichung des Entwurfs des „Schneller-Bauen-Gesetzes”

Veröffentlichung des Entwurfs des „Schneller-Bauen-Gesetzes”

  • Leitsätze & Urteile

Nach einer ausgiebigen Vorbereitungsphase liegt nun der erste Entwurf des „Schneller-Bauen-Gesetzes” für Berlin vor. Diese Nachricht verkündete Bausenator Christian Gaebler (SPD), der daraufhin zahlreiche Interessengruppen und Verbände zur Stellungnahme einlädt.

Ziele des Gesetzes

Das Hauptziel dieses Gesetzes ist es, den Wohnungsbau in Berlin zu beschleunigen, um der dringenden Nachfrage gerecht zu werden. Bisher dauert es oft Jahre, bis Bauprojekte realisiert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden.

Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren

Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehört die Vereinfachung und Standardisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Einführung bestimmter Prüf- und Bearbeitungsfristen. Zudem sollen Zuständigkeiten zwischen der Landes- und Bezirksebene klarer geregelt werden, wobei die Landesebene mehr Einfluss auf bestimmte Verfahren erhalten soll.

Verbesserung der Planungssicherheit für Bauherren

Ein weiteres Ziel ist es, Bauherren verlässlichere Informationen darüber zu geben, wann sie mit einer Baugenehmigung rechnen können, um ihre Planung besser durchführen zu können. Bei größeren Bauprojekten sollen alle Beteiligten frühzeitig zusammenkommen, um Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Außerdem ist eine verstärkte Digitalisierung geplant.

Berücksichtigung von Natur- und Artenschutz

Ein wichtiger Aspekt bei der Planung ist der Natur- und Artenschutz. Bausenator Gaebler betont, dass dieser auch weiterhin einen hohen Stellenwert haben wird. Dennoch sollen die Prüfverfahren verkürzt werden, um zu verhindern, dass Bauprojekte unnötig verzögert werden.

Änderungen im Naturschutz- und Waldgesetz

Gaebler plant Änderungen im Naturschutz- und Waldgesetz sowie in der Baumschutzverordnung, um den Wohnungsbau zu fördern. So soll beispielsweise der Bau von Wohnungen oder sozialer Infrastruktur Ausnahmen vom Biotopschutz ermöglichen.

Inhalt des Gesetzes und weiterer Zeitplan

Das Gesetz umfasst insgesamt 41 Änderungen in neun Landesgesetzen und einer Rechtsverordnung sowie 69 weitere Maßnahmen unterhalb der Gesetzesebene. Gaebler betont die breite Einigkeit über die Notwendigkeit dieser Änderungen. Die Senatsbauverwaltung strebt an, dass das „Schneller-Bauen-Gesetz” Ende 2024 in Kraft tritt. Der Zeitplan sieht nach der Verbändebeteiligung einen ersten Senatsbeschluss Ende Mai oder Anfang Juni vor, gefolgt von der Befassung im Rat der Bürgermeister und einem weiteren Senatsbeschluss voraussichtlich in der Sommerpause. Mitte September könnte der Gesetzentwurf dann in das Abgeordnetenhaus eingebracht werden.