EU beschließt Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie

EU beschließt Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie

EU beschließt Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie

  • Nachhaltigkeit

Die EU-Staaten haben ein neues Gesetz verabschiedet, das vorsieht, dass ab 2030 alle neu gebauten Gebäude in der EU emissionsfrei sein müssen. Ab 2050 soll der gesamte Gebäudebestand der EU ohne umweltschädliche Emissionen auskommen.

Festlegung von maximal zulässigem Energieverbrauch

Die Richtlinie legt auch fest, wie viel Energie Gebäude ab einem bestimmten Zeitpunkt maximal verbrauchen dürfen. Bestimmte Gebäude, wie historische Bauten oder Kirchen, können von den Regelungen ausgenommen werden.

Kommentar zur Neufassung der Richtlinie

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), kommentiert die Neufassung der Richtlinie und hebt hervor, dass die geforderte Sanierungspflicht nicht Teil des Gesetzes ist. Er betont die Bedeutung einer Lebenszyklusbetrachtung von Gebäuden und fordert eine umfassende Fachdebatte für die Umsetzung der Richtlinie.

Zeitplan für die Umsetzung

Die Richtlinie muss voraussichtlich bis Mitte 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Pakleppa schlägt vor, dass ein Gesetzentwurf bis zur Bundestagswahl 2025 ausgearbeitet wird, um dem Bausektor und den Bauherren zwei Jahre Ruhe zu gewähren und dem Gesetzgeber genügend Zeit für eine sorgfältige Umsetzung zu geben.